Dieses Wiki ist nicht die DAoCpedia (daocpedia.eu), sondern ein Backup der DAoCpedia-Inhalte vom 31. März 2016 (mehr erfahren).

Wiederbelebung

Aus Backup der DAoCpedia (2016-03-31)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Wiederbelebung, häufig auch Rezz genannt (von engl. Resurrection), ist ein Zauberspruch der es dem Zaubernden erlaubt einen Reichskameraden wieder zum Leben zu erwecken und ihm eine gewisse Anzahl von Trefferpunkten, Magiekraft und Ausdauer zurück zu geben. Natürlich regenerieren sich diese mit der Zeit wieder. Durch einen Rezz wird der Konstitutionsverlust vermieden der durch Eingeben des /release-Befehls entstehen würde.

Die folgenden Klassen können einen Wiederbelebungszauber sprechen. Den 10% Rezz bekommt (außer Geisterbeschwörer und Paladin) jede der nachfolgend genannten Klassen, ohne das diese etwas speccen muss. Für alle weiteren Rezz-Zauber müssen Skillpunkte investiert werden.


Es gibt fünf Formen eines "Rezz"

  • 10% Rezz: Wiederbelebung mit 10% Trefferpunkten und 10% Mana, Wiederbelebungsübelkeit dauert 5 Minuten
  • 30% Rezz: Wiederbelebung mit 30% Trefferpunkte und 15% Mana, Wiederbelebungsübelkeit dauert 5 Minuten
  • 50% Rezz: Wiederbelebung mit 50% Trefferpunkte und 25% Mana, Wiederbelebungsübelkeit dauert 5 Minuten (ist dem Druiden, Heiler und Kleriker vorbehalten)
  • 100% Rezz: Wiederbelebung mit 100% Trefferpunkte und 50% Mana, Wiederbelebungsübelkeit dauert 2 Minuten 30 Sekunden (ist dem Druiden, Heiler und Kleriker vorbehalten)
  • Perfekte Genesung: Wiederbelebung mit 100% Trefferpunkten und 100% Mana, keine Zauberzeit (instant), keine Wiederbelebungsübelkeit (steht nur dem Heiler als Reichsfähigkeit zur Verfügung - zumindestens bis NF). Mit NF steht Perfekte Genesung den primären Heilklassen aller Reiche zur Verfügung
  • Ei der Jugend (Ei-Rezz) Das Artefakt "Ei der Jugend" besitzt auf Stufe 10 die Fähigkeit bis zu 8 Reichsmitglieder in Reichweite 1000 mit einem 10% Rezz wiederzubeleben. DIese Fähigkeit bleibt aber allen Klassen vorbehalten die selbst über die Fähigkeit des Wiederbelebens verfügen.