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Crossrealming
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Version vom 15. Oktober 2005, 14:28 Uhr von Paradoxin (Diskussion)
Crossrealming wird oft falsch verstanden.
Beispiel von Crossrealming: Wenn sich einer (oder mehrere) Spieler von Reich 1 mit Reich 2 zusammentun und Spieler von Reich 1 in eine Falle locken, handelt es sich um eine nicht-erlaubte Tätigkeit.
Es ist völlig ok, wenn sich Reich 1 und Reich 2 zusammenschliessen und gegen Reich 3 vorgehen. Damit kann bei einer Übermacht ein Gleichgewicht hergestellt werden.