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Richtlinien zur Namensgebung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 28. August 2004, 13:09 Uhr
Damit in DAoC eine mittelalterliche Atmosphäre herrscht, legen die Betreiber Wert darauf, dass die Spieler ihren Charakteren Namen geben, die in das Gesamtbild des Spiels passen. Anzügliche, beleidigende oder rassistische Namen sind ebenso wenig erlaubt wie copyrightgeschützte Namen a la "Harry Potty". Spieler, die sich nicht an diese Richtlinien halten, müssen damit rechnen, dass ihre Charaktere von den Administratoren ohne vorherige Warnung umbenannt werden.
Ein eher amüsantes Beispiel hierfür ist ein Spieler, der seine Arawnritterin, als Anspielung auf ihre Waffe, "Peitschenluder" nannte und dann von GOA in "Leinenmagd" umgetauft wurde.
Namensänderungen und die Festlegung, was nun erlaubt ist oder nicht, liegen alleine im Ermessen von GOA bzw. der Mitarbeiter. In der Regel wird dem betroffenen Accountbesitzer die Möglichkeit gegeben, nachträglich bis zu 3 alternative Namen über RightNow vorzuschlagen.
Protestierende Forenpostings in diversen Foren nützen genauso wenig, wie beleidigende oder herablassende Ausdrücke gegenüber GOA, anderen Spielern oder auch freiwilligen Helfern. Wer so reagiert verspielt sich leicht die Chance auf eine nachträgliche Änderung in einen selbst gewählten Namen.
Anstößige oder offensichtlich nicht erlaubte Charakternamen können von jeden jederzeit per RightNow gemeldet werden. Die Meldung selbst wird dabei vertraulich behandelt. Das bedeutet, dass der Umbenannte von GOA aus nicht erfahren wird, wer ihn gemeldet hat.