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Crossrealming: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 15. Oktober 2005, 14:39 Uhr

Als Crossrealming bezeichnet man die Zusammenarbeit von zwei Reichen. Dabei muss man zwischen zufälligem und beabsichtigtem (abgesprochenem) Crossrealming unterscheiden.

Wenn sich als Hibernia entscheidet, in Midgard Festungen zu erobern und Albion dieses ausnutzt und ebenfalls Festungen in Midgard raidet, dann ist das Zufall und kann und wird von GOA nicht bestraft.

Schliessen sich hingegen zwei Stammgruppen zusammen, raiden eine Festung/einen Turm und verteidigen diesen dann gemeinsam, ist das ganz sicher abgesprochen und würde von GOA sicherlich geahndet werden. Auch wenn die beiden Stammgruppen im offnen Feld dauerhaft zusammenarbeiten, wird früher oder später ein GM einschreiten.

Generell ist Crossrealming - ob Absicht oder Zufall - nicht gern gesehen und zieht den Zorn vieler Spieler auf sich.