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Diskussion:Freeshard: Unterschied zwischen den Versionen
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Ich verändere trotzdem KEINE datei des clienten, sprich es ist nichts daran illegal ;) | Ich verändere trotzdem KEINE datei des clienten, sprich es ist nichts daran illegal ;) | ||
:Du spielst dann das Spiel aber auf eine andere Art und Weise, als gedacht (mit Hilfe anderer Programme; siehe oben zitierzer Ausschnitt) und damit ist es wiederum nicht erlaubt. ;) | :Du spielst dann das Spiel aber auf eine andere Art und Weise, als gedacht (mit Hilfe anderer Programme; siehe oben zitierzer Ausschnitt) und damit ist es wiederum nicht erlaubt. ;) | ||
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+ | ok, lieber anonymer Benutzer, du magst ja vielleicht der Meinung sein, dass die Nutzung von Freeshards nicht illegal ist. Nur mach dir mal Folgendes klar: | ||
+ | Hersteller des Spieles is Mythic Entertainment. Die vergeben für einzelne Regionen unserer schönen Welt Ver-/Betriebslizenzen, da sie sich ja schlecht um alles alleine kümmern können. Alleiniger Inhaber dieser Lizenzen für Europa ist ? Richtig, GOA. Deswegen kann man ja auch mit einem in Europa erworbenen Exemplar von DAoC nur auf den von GOA bereitgestellten Servern spielen. | ||
+ | Bei Freeshards handelt es sich nun aber nicht um von GOA bereitgestellte Server, sondern um sog. 'Server-Emulatoren'. Die Bereitstellung solcher Emulatoren zum Gebrauch durch Dritte (hier: durch dich) ist illegal (siehe dritter Satz des vorstehenden Auszuges aus der EULA). Da du ja diese EULA bei jedem Einloggen in DAoC bestätigst, weisst du auch, dass sowas illegal ist (oder solltest es zumindest wissen). Wenn du weisst, dass etwas, das du nutzt, auf illegalem Wege zustande gekommen ist, dies aber billigend in Kauf nimmst, um davon zu profitieren (schließlic sind auf Freeshards die verschiedensten Manipulationen möglich, um das Spiel zu verändern bzw. zu vereinfachen), machst du dich auch strafbar. | ||
+ | Und komm mir bitte nicht mit 'Wer liest schon die EULA, das Teil ist doch zu lang, woher soll ich das denn wissen, blablabla' - das ist völlig egal. Hier bei uns in Deutschland macht man sich auch strafbar, wenn man etwas Illegales tut, ohne sich dessen bewusst zu sein (§ 16 Abs. 1 StGB). Das nennt man dann 'fahrlässiges Handeln' - und 'Die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Begehung [einer Tat] bleibt unberührt.' (§ 16 Abs. 1 Satz 2 StGB). | ||
+ | Ende der Diskussion ... --[[Benutzer:Willstedre|Willstedre]] 12:11, 28. Jun 2006 (CEST) |
Version vom 28. Juni 2006, 02:11 Uhr
Zitat: das dort einen Verstoß gegen die offiziellen Nutzungsbedigungen darstellt.
Totaler mist is das, NIRGENDS steht das ich mit meinem GEKAUFTEN oder LEGAL VOM ANBIETER FREI ZU VERFÜGBAREN CLIETEN nicht auf freeshards spielen darf, lediglich die veränderung vom clienten sind illegal(für freeshards wird KEINE modifikation am clienten benötigt) Ebenso DOL der server emulator benutzt keine "gestohlenen" teile von mythic! Ums knapp zu sagen Freeshards sind NICHT illegal und keiner verliert deshalb seinen account aufm live server!
Wenn ich meine TOA cd einleg kommt NIRGENDWO das ich nicht mit dem clienten auf anderen servern wie die live server spielen darf, lediglich das ich den clienten nicht verändern darf ;)
- Und das machst du, sobald du im DAOC-Ordner auch nur eine Datei veränderst, z.b. damit er sich beim starten nicht mit den Goa-Servern verbindet. -- Agrardod
Ich verändere KEINE EINZIGE datei, Ich installiere lediglich einen launcher der Nichtmal im Daoc verzeichnis liegt und starte mit diesem launcher mein daoc ;)
- Letztendlich macht es keinen Unterschied ob du selber die Komunikationswege verbiegst oder ob es ein Programm für dich macht. --Agrardod 15:17, 25. Jun 2006 (CEST)
Sie haben nicht das Recht, Software Dritter zu verwenden, um das Spiel und seine Erweiterungen zu verändern oder den Ablauf des Spiels und seiner Erweiterungen zu beeinflussen. Sie haben nicht das Recht Software Dritter zu verwenden, um das Spiel und seine Erweiterungen auf andere Weise als vorgesehen zu spielen oder das Spiel und seine Erweiterungen so zu spielen, dass dies den korrekten Ablauf des Spiels und seiner Erweiterungen beinträchtigen könnte. Sie haben nicht das Recht, geistiges Eigentum aus dem Spiel oder der Software zu verwenden, um andere Mittel oder Software zur Verfügung zu stellen, mittels derer Dritte das Spiel spielen können, wie beispielsweise Server-Emulatoren. Sie dürfen keinerlei Aktionen ergreifen, die einen unvernünftig hohen oder übermäßigen Anteil unserer Netz-Infrastruktur auslasten.
-- Icona 20:52, 22. Jun 2006 (CEST)
- Letztendlich macht es keinen Unterschied ob du selber die Komunikationswege verbiegst oder ob es ein Programm für dich macht. --Agrardod 15:17, 25. Jun 2006 (CEST)
Ich verändere trotzdem KEINE datei des clienten, sprich es ist nichts daran illegal ;)
- Du spielst dann das Spiel aber auf eine andere Art und Weise, als gedacht (mit Hilfe anderer Programme; siehe oben zitierzer Ausschnitt) und damit ist es wiederum nicht erlaubt. ;)
ok, lieber anonymer Benutzer, du magst ja vielleicht der Meinung sein, dass die Nutzung von Freeshards nicht illegal ist. Nur mach dir mal Folgendes klar: Hersteller des Spieles is Mythic Entertainment. Die vergeben für einzelne Regionen unserer schönen Welt Ver-/Betriebslizenzen, da sie sich ja schlecht um alles alleine kümmern können. Alleiniger Inhaber dieser Lizenzen für Europa ist ? Richtig, GOA. Deswegen kann man ja auch mit einem in Europa erworbenen Exemplar von DAoC nur auf den von GOA bereitgestellten Servern spielen. Bei Freeshards handelt es sich nun aber nicht um von GOA bereitgestellte Server, sondern um sog. 'Server-Emulatoren'. Die Bereitstellung solcher Emulatoren zum Gebrauch durch Dritte (hier: durch dich) ist illegal (siehe dritter Satz des vorstehenden Auszuges aus der EULA). Da du ja diese EULA bei jedem Einloggen in DAoC bestätigst, weisst du auch, dass sowas illegal ist (oder solltest es zumindest wissen). Wenn du weisst, dass etwas, das du nutzt, auf illegalem Wege zustande gekommen ist, dies aber billigend in Kauf nimmst, um davon zu profitieren (schließlic sind auf Freeshards die verschiedensten Manipulationen möglich, um das Spiel zu verändern bzw. zu vereinfachen), machst du dich auch strafbar. Und komm mir bitte nicht mit 'Wer liest schon die EULA, das Teil ist doch zu lang, woher soll ich das denn wissen, blablabla' - das ist völlig egal. Hier bei uns in Deutschland macht man sich auch strafbar, wenn man etwas Illegales tut, ohne sich dessen bewusst zu sein (§ 16 Abs. 1 StGB). Das nennt man dann 'fahrlässiges Handeln' - und 'Die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Begehung [einer Tat] bleibt unberührt.' (§ 16 Abs. 1 Satz 2 StGB). Ende der Diskussion ... --Willstedre 12:11, 28. Jun 2006 (CEST)